Entscheidungen über exzellente Universitäten
In der Exzellenzstrategie wurden zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund ausgewählt.
Mit den Entscheidungen in der zweiten Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ hat die Exzellenzstrategie die letzte Etappe in der ersten Ausschreibungsrunde zurückgelegt: Am vergangenen Freitag wählte die Exzellenzkommission, die aus 39 internationalen Expertinnen und Experten sowie den Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern von Bund und Ländern besteht, aus 19 antragstellenden Universitäten und Universitätsverbünden elf für eine dauerhafte Förderung aus (Tabelle). Diese exzellenten Universitäten und der Berliner Verbund erhalten ab dem 1. November 2019 jährlich insgesamt 148 Millionen Euro.
Unis / Univerbund | Titel des Antrags |
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RWTH Aachen | The Integrated Interdisciplinary University of Science and Technology. Knowledge. Impact. Networks. |
Verbund Berlin | Crossing Boundaries toward an Integrated Research Environment |
U Bonn | WE invest in people - WE foster networks - WE create impact |
TU Dresden | TUD 2028 Synergy and beyond |
U Hamburg | A Flagship University: Innovating and Cooperating for a Sustainable Future |
U Heidelberg | The Comprehensive Research University Heidelberg: The Future since 1386 |
KIT | The Research University in the Helmholtz Association: Living the Change |
U Konstanz | University of Konstanz - creative.together |
LMU München | LMUexcellent - A New Perspective |
TU München | TUM. The Entrepreneurial University. Innovation by Talents, Excellence, and Responsibility |
U Tübingen | Research - Relevance - Responsibility: Open to New Challenges and a Global Scope of Action |
Als exzellente Universität bzw. exzellenter Universitätsverbund bewerben konnte sich, wer in der ersten Förderlinie mindestens zwei bzw. drei Exzellenzcluster erfolgreich eingeworben hat. Diese Voraussetzung hatten 17 Universitäten sowie zwei Verbünde aus acht Bundesländern erfüllt. Für das wissenschaftsgeleitete Verfahren zur Auswahl der Exzellenzuniversitäten war – wie schon in der Exzellenzinitiative – der Wissenschaftsrat verantwortlich. Von Januar bis Mai 2019 besuchten insgesamt 190 Gutachterinnen und Gutachter die antragstellenden Universitäten und Verbünde und begutachteten dort die Ausgangsvoraussetzungen und Vorleistungen insbesondere in der Forschung, aber auch in weiten Bereichen wie Lehre, Transfer und Forschungsinfrastrukturen. Zudem mussten die Planungen dafür überzeugen, wie und in welche Richtung sich die Universität in ihrer Gesamtheit weiterentwickeln möchte.
Im Unterschied zur Förderlinie „Zukunftskonzepte“ der Exzellenzinitiative gilt es in der Exzellenzstrategie, Spitzenforschung in stärkerem Maße in den Gesamtkontext der universitären Mission zu stellen. „Um als Universität international in der Spitze der Wissenschaft mitzuspielen, braucht es neben einem sehr starken wissenschaftlichen Fundament eine klare Vorstellung vom eigenen Profil und dessen Weiterentwicklung“, bekräftigte Martina Brockmeier, Vorsitzende des Wissenschaftsrats. Neben der Forschungsleistung sollten die antragstellenden Universitäten nachweisen, wie forschungsorientierte Lehre, Transferaktivitäten oder Forschungsinfrastrukturen mit der Spitzenforschung produktiv interagieren. Zudem spielen Erfolge bei der Gewinnung und Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Aspekte wie Chancengleichheit, Personalentwicklung, Internationalisierung oder Kooperationen innerhalb der Universität und mit externen Partnern im In- und Ausland eine wichtige Rolle.
Das 39-köpfige Expertengremium bewertete in der vergangenen Woche die einzelnen Begutachtungsergebnisse im Vergleich und traf auf dieser Basis seine Entscheidung. Der Wettbewerb habe eindrucksvoll gezeigt, auf welch hohem Niveau sich die deutschen Universitäten im internationalen Vergleich bewegen, so Martina Brockmeier: „Sie haben nicht nur hervorragende Ausgangsbedingungen in diesem Wettbewerb präsentiert, sondern zudem mit erstklassigen Gesamtstrategien überzeugt.“
Grundsätzlich ist die Förderung dauerhaft angelegt – allerdings unter zwei Vorgaben: In sieben Jahren müssen die nun geförderten Universitäten erneut mindestens zwei bzw. der Verbund drei Exzellenzcluster einwerben und darüber hinaus positiv evaluiert werden. Ab 2026 können zudem vier neue Exzellenzuniversitäten oder -verbünde in die Förderung aufgenommen werden.
Ziel der Exzellenzstrategie ist es, die durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildungen und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Bund und Länder stellen für die Finanzierung dieses Programms seit 2018 jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zur Verfügung – 75 Prozent stammen vom Bund, 25 Prozent von den jeweiligen Sitzländern.
Bei der Verkündung der Ergebnisse zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten appellierte Martina Brockmeier an die nicht geförderten Universitäten, gemeinsam mit ihren Sitzländern zu überlegen, wie die freigesetzten Energien und vielfältigen Ideen anderweitig umzusetzen seien. Sie erhofft sich, dass das gesamte deutsche Hochschulsystem von dem Wettbewerb profitieren wird. „Wie schon die Exzellenzinitiative wird das Programm Exzellenzstrategie die Dynamisierung der gesamten Wissenschaftslandschaft in Deutschland wirksam vorantreiben“, ist Brockmeier überzeugt.
Maike Pfalz / WR / DFG
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